Project HALT

Combat violence and tackle racism, discrimination and intolerance in sports


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*Der Whistleblower bleibt anonym



Terminologie Check



Was meinen wir mit den Begriffen „Belästigung“ und „Missbrauch“?

Gemäß des IOC Konsenserklärung (2016), kann Belästigung und Missbrauch in fünf Formen ausgedrückt werden, die in Kombination oder alleinstehend auftreten können. Diese beinhalten:

  1. Psychischer Missbrauch
  2. Körperlicher Missbrauch
  3. Sexuelle Belästigung
  4. Sexueller Missbrauch
  5. Vernachlässigung

Die IOC Konsenserklärung (2016) und Stirling, Bridges, Cruz, Montjoy (2011), definieren genauer die Verhaltensarten, die unter eine dieser Definitionen fallen, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Identifikation des Phänomens zu erleichtern.

Psychologischer Missbrauch — jede unwillkommene Handlung einschließlich Beschränkungen, Isolation, verbaler Angriff, Demütigung, Einschüchterung, Infantilisierung oder jegliche andere Behandlung die die Identität, Würde oder Selbstwert herabmindert.

Körperlicher Missbrauch — jegliche vorsätzliche und unwillkommene Aktion – zum Bespiel schlagen, hauen, treten, beißen oder verbrennen – die ein körperliches Trauma oder Verletzung verursacht. Im Sportumfeld kann das eine aufgezwungene oder unangebrachte körperliche Aktivität sein (zum Beispiel alters- oder körperlich unangemessenes Trainingsvolumen; wenn verletzt oder bei Schmerzen), erzwungener Alkoholkonsum oder erzwungene Dopingpraktiken, Verwehrung des Zugangs zu Essen, Wasser oder Schlaf, Isolieren eines Athleten auf engstem Raum.

Sexuelle Belästigung — jegliches ungewolltes und unwillkommenes Verhalten sexueller Natur, entweder verbal, nonverbal oder körperlich. Sexuelle Belästigung kann auch eine Form von sexuellem Missbrauch sein.

Sexueller Missbrauch — jegliches Verhalten sexueller Natur, entweder kontaktlos, in Kontakt oder penetriert bei dem *die Zustimmung erzwungen/ manipuliert oder nicht gegeben bzw. nicht gegeben werden konnte. Im Sportumfeld kann das ein Betatschen sein (zum Beispiel die Brüste der Athletinnen oder des Gesäßes), Belohnungen für sexuelle Gefälligkeiten, sexuelle Beziehungen mit einem Athleten unter dem entsprechenden Schutzalter.

Vernachlässigung — Im Sport kann das eine Verletzung der Fürsorgepflicht eines Trainers oder einer anderen Person bedeuten, wodurch Schaden verursacht wird, es zugelassen wurde, dass der Athlet Schaden nimmt oder eine unmittelbare Gefahrensituation geschaffen wurde. Auch die Missachtung der pädagogischen Anforderungen und des Wohlbefindens eines Athleten, die sozialen Bedürfnisse der Athleten nicht zu erkennen, keine angemessene Beratung für einen Athleten zu bieten, der psychische Belastungen aufweist, das Versäumnis sich einzumischen bei unangemessenem Verhalten.

Belästigung und Missbrauch kann aus unterschiedlichen Gründen passieren wie aufgrund der Rasse, Religion, Hautfarbe, Überzeugung, ethnischer Herkunft, körperlicher Attribute, Geschlecht, sexuelle Orientierung, sozio-ökonomischer Status oder athletischer Fähigkeiten. Es kann ein einmaliges Ereignis sein oder eine Reihe an Vorkommnissen. Es kann persönlich oder online sein. Belästigung kann absichtlich, unaufgefordert und erzwungen sein.

Die Richtlinie 2011/93 zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie definiert die Schutzaltersgrenze als „das Alter unter dem es, in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen, verboten ist, sexuellen Kontakt mit Kindern zu haben“. Auf nachfolgendem Link gibt es die entsprechenden Bestimmungen jedes Landes betreffend dieser Altersgrenze. https://fra.europa.eu/en/publication/2017/mapping-minimum-age-requirements/sexual-consent